Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll aus der Sitzung der Stadtvertretung vom 25.04.2024

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/1116/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 25.04.2024, den Bürgermeister zu beauftragen, einen Antrag zur Projektförderung des Ernst–Barlach–Theaters für das Förderprogramm des Bundes ,,Nationale Projekte des Städtebaus‘‘ zu stellen. Dieser ist bis zur vorgegebenen Antragsfrist mit dem in der Anlage 1 beigefügten Projektblatt zur Skizze zu unterschreiben und als Antrag einzureichen. 

 

Beschluss Nr.: VII/1115/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 25.04.2024 die Stadtwerke Güstrow GmbH (SWG) als Vertragspartner des Wasserkonzessionsvertrages zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung in dauerhaft ausreichendem Umfang und genügender Qualität zu folgenden Maßnahmen zu beauftragen:

  1. Brunnen 7 des Wasserwerkes (WW) Goldberger Straße wird nicht verfüllt und dauerhaft stillgelegt, sondern möglichst saniert oder es wird ein Brunnen 7a in unmittelbarer Nähe des früheren Brunnen 7 neu gebohrt.
  2. Die vorhandenen Planungen für die Brunnen 8 und 9 für das WW Goldberger Straße aus der Zeit der Stilllegung des WW Inselsee werden begutachtet und vorangetrieben; nach Möglichkeit sind diese Brunnen zu errichten.
  3. Es sind Maßnahmen zur kontrollierten Mischung des Wassers aus dem WW Goldberger Straße und des Wassers aus dem WW Langensee auf dem Gelände des WW Goldberger Straße so durchzuführen. Damit wird gewährleistet, dass das Wasser, welches vom WW Goldberger Straße in das Trinkwassernetz eingespeist wird, die gesundheitlichen Orientierungswerte (GOW) für das nicht relevante Metabolit N, N-Dimethylsulfamid (DMS) nicht überschreitet.
  4. Die Anstrengungen für den Kauf des WW Langensee sind zu forcieren.
  5. Darüber hinaus wird der Geschäftsführer der Stadtwerke Güstrow GmbH beauftragt, eine Beschlussfassung für die Stadtvertretung vorzubereiten, mit der er für die Suche nach Rohwasservorkommen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadt beauftragt wird. Diese Beschlussvorlage soll auch die Kostentragung diesbezüglich regeln.

Ziel der Maßnahmen unter 1 bis 3 ist es, die Menge des aus dem WW Goldberger Straße bereitgestellten Trinkwassers auf 1/3 des Gesamt-Wasserbedarfs für die Barlachstadt insgesamt zu erhöhen.

Der Beschluss ist schnellstmöglich umzusetzen und erfordert eine monatliche Berichterstattung durch den Geschäftsführer der SWG über den Stand der Umsetzung zum Ende des Monats (beginnend ab 31.05.2024).

Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der SWG vom 08.04.2024 wird damit konkretisiert und bestätigt.

 

Beschluss Nr.: VII/1074/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 25.04.2024, den im

Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses, durch die externe Firma Rödl & Partner GmbH, geprüften Jahresabschluss der Barlachstadt Güstrow 2020 für die Kernverwaltung und die Sondervermögen „Altstadt, Südstadt und Schweriner Vorstadt“ mit seinen Bestandteilen und Anlagen festzustellen.

 

 

 

 

Beschluss Nr.: VII/1075/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 25.04.2024:

Dem Bürgermeister der Barlachstadt Güstrow wird für den Jahresabschluss der Barlachstadt

Güstrow 2020 für die Kernverwaltung und die Sondervermögen „Altstadt, Südstadt und

Schweriner Vorstadt“ mit seinen Bestandteilen und Anlagen eine Entlastung erteilt.

 

Beschluss Nr.: VII/1104/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 25.04.2024 den Bürgermeister zu bevollmächtigen, ein Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO gegen die Haushaltssatzung des Landkreises Rostock für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einzuleiten.

 

Beschluss Nr.: VII/1006/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 25.04.2024 den Entwurf als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung für die Erschließungsstraße Fuchssteig.

 

Beschluss Nr.: VII/1041/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 25.04.2024 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 – Glasewitzer Burg eingegangenen Stellungnahmen.

 

Beschluss Nr.: VII/1044/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 25.04.2024:

 

  1. die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 – Glasewitzer Burg (Anlage 1) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (B) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.
  1. die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 – Glasewitzer Burg gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss Nr.: VII/1042/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 25.04.2024 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 99 – Nördlich Glasewitzer Chaussee.

 

Beschluss Nr.: VII/1064/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 25.04.2024 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Veröffentlichungszeitraum Nov./Dez. 2023 eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 101 – Pferdemarkt/Tiefetal.

 

 

 

Beschluss Nr.: VII/1065/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 25.04.2024:

  1. Den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 101 - Pferdemarkt/Tiefetal der Barlachstadt Güstrow in der vorliegenden Fassung vom Februar 2024 (Anlage 1). Der überarbeitete Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2024 gebilligt (Anlage 2).

 

  1. Den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 101- Pferdemarkt/Tiefetal der Barlachstadt Güstrow mit der Begründung im Internet erneut zu veröffentlichen sowie außerdem erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß

§ 13a Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass gemäß § 3 Abs. 2 Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und welche Zugangsmöglichkeiten zu den Entwurfsunterlagen bestehen.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf erneut einzuholen.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/1069/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Ihrer Sitzung am 25.04.2024 den Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages.

 

Der Beschluss Nr. VII/0915/23 vom 27.09.2023 wird hiermit aufgehoben.

 

Beschluss Nr.: VII/1032/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 25.04.2024 für die Sanierung, Umnutzung und Erweiterung des Wasserturms in der Baustraße 3- 5 zum Stadtarchiv, die Erhöhung der Gesamtbaukosten auf derzeitig 5.001.326,59 € und den Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von 3.514.335,00 € (Förderhöchstbetrag) auf Grundlage der vorliegenden Kostenprognose.

 

Beschluss Nr.: VII/1087/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt auf ihrer Sitzung am 25.04.2024 die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 07.03.2024 zur Grundschuldbestellung im Grundbuch von Güstrow zur Sicherung eines Fördermittelzuschusses zugunsten des Bundes entsprechend des Zuwendungsbescheides vom 04.07.2023.

 

Jahresbericht zur örtlichen Prüfung 2023

 

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow nimmt in ihrer Sitzung am 25.04.2024 den Jahresbericht zur örtlichen Prüfung 2023 der vorsitzenden Person des Rechnungsprüfungsausschusses sowie der leitenden Person des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis.

 

Der Bericht liegt in der Zeit vom 13.05. – 24.05.2024 im Bürgerbüro der Barlachstadt

Güstrow, Markt 1, zur Einsichtnahme aus.