Rahmenplanung

Die Rahmenplanung ist neben den vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanungen in der Praxis eine ergänzende informelle Planung, die der Vorbereitung, Unterstützung oder Abstimmung der Bauleitplanung dient.

Die ergänzenden Planungen haben in den Rechtsvorschriften erheblich an Gewicht gewonnen, wie zum Beispiel das städtebauliche Entwicklungskonzept, das als planerisches Instrument im Teil den Stadtumbau gemäß §§ 171 a ff. BauGB (Baugesetzbuch) mit aufgenommen hat. Ebenfalls hat bei der Vorbereitung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen die Rahmenplanung gemäß § 140 Nr. 3 BauGB Eingang in das Baugesetzbuch gefunden. Die Rahmenplanung begründet selbst kein Baurecht, ergibt jedoch für die Gemeinden eine Selbstbindung, da die städtebaulichen Planungen von der Stadtvertretung beschlossen werden müssen.

Die städtebauliche Rahmenplanung hat in der Praxis vor allem als Vorbereitung für die Bebauungsplanung erhebliche Bedeutung. Sie konkretisiert die gemeindlichen Zielvorstellungen für Teilgebiete (Stadt- oder Ortsteile sowie größere zusammenhängende Gebiete) bzgl. Nutzung, Verkehr, Grün- und Freiraum sowie die baulichen Gestaltungen, die auf Grund von konzeptionellen Vorstellungen in Bebauungsplänen nicht festgeschrieben werden können.

Die Barlachstadt Güstrow hat über folgende Gebiete Rahmenpläne gelegt:

• Rahmenplan „Altstadt“
• Rahmenplan „Südstadt“
• Rahmenplan „Nordwest“
• Rahmenplan „Klueß“
• Rahmenplan „Distelberg“
• Rahmenplan „Suckow“

Einen gesamten Überblick erhalten Sie auf der folgenden Übersichtskarte Rahmenplanung Stand 2009.pdf (5.572KB)