Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Baumabnahmen an der Hagemeisterstraße sowie der Heinrich-Borwin-Straße

Die Barlachstadt Güstrow nimmt in den Straßen Hagemeisterstraße und Heinrich-Borwin-Straße Baumabnahmen vor. Die Fällungen werden durch den Baubetriebshof der Barlachstadt Güstrow in der laut Bundesnaturschutzgesetz zulässigen Frist bis Ende Februar ausgeführt.

Die Abnahmen erfolgen in Vorbereitung anstehender Straßenbaumaßnahmen. Es ist beabsichtigt, in diesem Jahr die ersten Bauabschnitte in den beiden Straßen zu beginnen. In Vorbereitung auf die Straßenbaumaßnahmen, wurden Überlegungen getroffen, wie mit dem unter Schutz stehenden und straßenbildprägenden Baumbestand umzugehen ist. Es stellte sich heraus, dass die von überwiegend guter Vitalität gekennzeichneten Bäume nicht in die geplante Neuordnung der Straßennebenanlagen integriert werden können. Durch die Aufgrabungen und Verdichtungsarbeiten in dem Wurzelbereich würden die Wurzeln stark geschädigt und die Standsicherheit der Bäume mittelfristig verloren gehen.

Aus diesem Grund wurde bei der hierfür zuständigen Behörde die Abnahme der Bäume beantragt. Die für die Baumabnahmen notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock liegt nun vor.

Eine Auflage aus den Genehmigungen sind umfangreiche Ersatzpflanzungen, die zum Ende der Baumaßnahmen in den betroffenen Straßen ausgeführt werden.

Laut dem Bundesnaturschutzgesetz zum Artenschutz sind Baumfällungen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar zulässig.

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
<link>karin.bartock@guestrow.de