Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Amtliche Bekanntmachung - Antrag auf Änderungsgenehmigung bzgl. der Änderung des BioEnergie Park „Güstrow“ der EnviTec Bioenergie Güstrow GmbH am Standort 18273 Güstrow vom 6. Januar 2023

Die EnviTec Bioenergie Güstrow GmbH plant die Änderung des BioEnergie Park „Güstrow“ am Standort Am Langen
Bruch 1, 18273 Güstrow, Gemarkung Suckow, Flur 1, Flurstücke 172/7, 172/5, 170/8, 170/6, 170/5, 170/4, 169/1 und
hat hierzu eine Änderungsgenehmigung sowie die Zulassung des vorzeitigen Beginns bzgl. Errichtung der LCO2-An-
lagenteile und -Gasfüllanlagen, Errichtung der LNG-Gasfüllanlage inkl. der Strahlungsschutzwand, Errichtung von
zwei Trafostationen, Rückbau aller Anlagenteile der Feuerungsanlage, Errichtung der BHKW 4 und 5 inkl. Anlagen-
peripherie und Errichtung einer Trafostation beantragt.

Für das Vorhaben ist eine Genehmigung nach dem BImSchG in Verbindung mit Nummer 8.6.3.1GE des Anhang 1 der
Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG erforderlich und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach § 10 Absatz 3 und 4 BImSchG und §§ 8ff.
der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Antrag und Antragsunterlagen sowie die bereits vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen zum Vorhaben können in der Zeit vom 30. Januar 2023 bis einschließlich 28. Februar 2023 wie folgt eingesehen werden:

  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Zimmer 4.20, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock, Tel.-Nr.: 0385 58867512
Mo.: 8:00 - 16:00 Uhr
Di.: 8:00 - 17:00 Uhr
Mi.: 8:00 - 16:00 Uhr
Do.: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr.: 8:00 - 13:00 Uhr

  • Barlachstadt Güstrow, Stadtentwicklungsamt

Baustraße 33, 18273 Güstrow, Flur des 4. OG
Mo.: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Di.: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Do.: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Zusätzlich können telefonisch Termine unter 03843 769-437 vereinbart werden.

Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der Auslegung bis einschließlich 31. März 2023
schriftlich oder per E-Mail (StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung. de) bei den o. g. Behörden erho-
ben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlos-
sen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die vollständige Bekanntmachung lesen Sie bitte ab Seite 4 im Amtlichen Anzeiger vom 23.01.2023 hier!

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
karin.bartock@guestrow.de